§ 21 Abs. 5 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte entscheidet in eigener Verantwortung über die Ermäßigung oder Befreiung von Kosten, soweit dies aus Gründen der Billigkeit…
§ 69 Abs. 1 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung dieses Gesetzes dienen, sind frei von Kosten der Gerichte und der Verwaltungsbehörden; hiervon unberührt…
§ 5 Abs. 5 SächsAGEichEinhZeitGSächsisches Ausführungsgesetz zum Eichgesetz und zum Einheiten- und Zeitgesetz
Soweit in diesem Gesetz oder in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 nichts Abweichendes bestimmt ist, findet Abschnitt 1 des Sächsischen…
§ 13 Abs. 1 SächsUIGSächsisches Umweltinformationsgesetz
Für die Übermittlung von Informationen aufgrund dieses Gesetzes und für das Verfahren nach § 9 werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Dies…
§ 33 SächsKHGSächsisches Krankenhausgesetz
Für die Verfahren nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, dem Krankenhausentgeltgesetz, der Bundespflegesatzverordnung und nach diesem Gesetz bei den in § 32…