Gesetze
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Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Rechtsstaates.
Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger unmittelbar.
Die Gemeinde ist rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
durch Gesetz oder
Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der…
die Festlegung von Grundsätzen für die Verwaltung der Gemeinde,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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