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Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und zwölf weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium des Innern aus den Organen und den Beamten der Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes berufen, und zwar zwölf Mitglieder auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände sowie ein Mitglied auf Vorschlag der Sparkassen. Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Stellvertreter zu berufen.
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Verwaltungsrat bei dessen erstem Zusammentreten aus seiner Mitte gewählt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern des Rates der Aufseher zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates…
Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern des Rates der Aufseher zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates…
Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern des Rates der Aufseher zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates…
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verwaltungsrat besteht aus sechs stimmberechtigten ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Direktor als Mitglied mit beratender Stimme. Alle Mitglieder können…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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