Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zuweisungen werden für die Dauer eines Schuljahres bewilligt.
Anträge sind vom Schulträger zu stellen; mit Einverständnis des Schulträgers können diese auch von einem Schulförderverein gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen.
Der Antragsteller hat zu versichern, dass der Durchführung des Ganztagsangebots ein pädagogisches Konzept zugrunde liegt, dem die Schulkonferenz zugestimmt hat. Bei Grundschulen hat er nachzuweisen, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort vorliegt, die konkrete Aussagen zu den Aufgaben und deren Inhalten sowie zur Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum trifft und langfristig Ziele der Zusammenarbeit benennt. Die Kooperationsvereinbarung ist als Anlage einzureichen oder der Antrag enthält den Link zum Einsehen im Internet. Bei Schulen, die über einen Schulklub verfügen, ist die Erklärung des Antragstellers erforderlich, dass eine finanzielle Beteiligung mindestens in Höhe von 50 Prozent der gewährten Schulklubpauschale erfolgt.
Die Sächsische Aufbaubank setzt die Zuweisung für jede Schule durch Bescheid fest.
Für Grundschulen, die im Rahmen des zweiten Ausschreibungsverfahrens ausgewählt worden sind, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass der Antrag schriftlich bis zum…
Das Landesamt für Schule und Bildung entscheidet über den Antrag und setzt die Höhe der Zuweisung für jeden Schulträger fest. Es erlässt den Bescheid bis zum…
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt die Zuweisung durch Bescheid für den Zeitraum eines Schuljahres fest. Die Zuweisung wird jeweils zum 31. Januar des…
Für die Gewährung von Zuweisungen, die nicht unter Absatz 2 fallen, bedarf es eines schriftlichen Antrages. Anträge sind bis zum 1. September eines jeden Jahres…
Zuweisungsempfänger sind freie Träger von Schulen mit Standort im Freistaat Sachsen, die Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen nach § 1 Absatz 2 und 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.