§ 9 Abs. 1 WuHGGesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme Vom 25. November 1998
Hebammen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft und entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse auszuüben. Sie haben Schwangeren,…
§ 1 Abs. 1 LHebG NRWLandesgesetz über den Beruf der Hebammen
Hebammen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft und nach dem jeweiligen Stand der medizinischen, psychologischen, soziologischen,…
§ 2 Abs. 1 HebBO NRWBerufsordnung für Hebammen
Hebammen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft nach dem jeweiligen Stand der medizinischen, psychologischen, soziologischen, geburtshilflichen,…