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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinne dieser Vorschrift sind
ganztägig-ambulante und stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen,
ambulante, stationäre und kombinierte ambulante und stationäre Entwöhnungsbehandlungen bei Abhängigkeitserkrankungen (Sucht-Rehabilitation),
ganztägig-ambulante und stationäre Anschlussrehabilitationen unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt,
stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahmen,
ganztägig-ambulante und stationäre onkologische Rehabilitationsmaßnahmen,
ergänzende Leistungen zur Rehabilitation gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 64 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
Nachsorge- und ergänzende Leistungen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung im Anschluss an eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 17 bis 20),
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen ambulante und stationäre Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen oder in anderen ärztlich geleiteten…
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation entsprechend § 27…
Die medizinische Rehabilitation umfasst alle ambulant oder stationär durchgeführten ärztlichen und ärztlich verordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung…
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind insbesondere die in § 42 Absatz 2 und 3 und § 64 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 genannten Leistungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.