§ 61 Abs. 1 SächsBhVOSächsische Beihilfeverordnung
Auf Antrag sind Minderungsbeträge nach § 32 Absatz 3 Satz 3 und Eigenbeteiligungen nach § 59 von den beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe bis zum Ende…
§ 20 Abs. 6 SächsHfVOUmfang der Leistungen bei Rehabilitationsmaßnahmen
Heilfürsorgeberechtigte, die eine stationäre Leistung nach § 17 Nummer 1 bis 5 in Anspruch nehmen, leisten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro…
§ 37 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SächsBhVOSächsische Beihilfeverordnung
nach Maßgabe des § 32 Absatz 3, wobei bei stationär durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen nach Absatz 2 Nummer 2 bis 5 der beihilfefähige Höchstbetrag für…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 21 SN-17454Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Sächsischen Beihilfeverordnung
„1. Fahrtkosten a) nach Maßgabe des § 32 Absatz 3, wobei bei stationär durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen nach Absatz 2 Nummer 2 bis 5 der beihilfefähige…
§ 26 Abs. 2 SächsHfVOFahrt- und Transportkosten sowie Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Wird eine Leistung nach § 12 teilstationär erbracht, so gilt ein erstattungsfähiger Betrag in Höhe von bis zu 5 Euro pro Tag als angemessen, wobei hier der…