§ 16 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
Von der Hinterlegung eines Sparbuchs benachrichtigt die Hinterlegungsstelle den Aussteller des Sparbuchs.
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 HintG NRWHinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen
der Hinterlegung eines Sparbuchs den Aussteller des Sparbuchs,
§ 10 Abs. 3 HintG NRWHinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Der Hinterleger ist von dem Erlass der Annahmeanordnung zu benachrichtigen, sofern nicht bereits eingezahlt oder eingeliefert worden ist.
§ 17 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
Die Hinterlegungsstelle benachrichtigt außer bei Hinterlegungen nach § 1960 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das zuständige Nachlassgericht von einer Hinterlegung…
§ 374 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Anzeige darf…