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Die Herausgabe bedarf einer Verfügung der Hinterlegungsstelle (Herausgabeanordnung).
Die Herausgabe bedarf einer Verfügung der Hinterlegungsstelle (Herausgabeanordnung).
Die Herausgabe bedarf einer Verfügung der Hinterlegungsstelle.
Die Hinterlegungsstelle kann die Herausgabeanordnung zurücknehmen, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die ihrer Ausführung entgegenstehen.
Die Herausgabeanordnung nach § 21 Absatz 1 ergeht ferner, wenn die zuständige Behörde um Herausgabe an sie selbst oder an eine von ihr bezeichnete Stelle oder…
Der Antrag auf Herausgabe ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen, dabei ist die Berechtigung zum Empfang des hinterlegten Gegenstandes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.