§ 83c WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen berufsgerichtlichen Verfahrens ist zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die…
§ 106 HeilBerG NRWHeilberufsgesetz
Ein nach diesem Gesetz durch rechtskräftiges Urteil beendetes Verfahren kann unter denselben Voraussetzungen wieder aufgenommen werden wie ein Strafprozess. Die…
§ 34 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Ein durch rechtskräftiges Urteil beendetes Verfahren kann unter denselben Voraussetzungen wieder aufgenommen werden wie ein Strafverfahren. Die Wiederaufnahme…
§ 102 Abs. 4 PAOPatentanwaltsordnung
Wird ein berufsgerichtliches Verfahren nach Absatz 1 Satz 3 fortgesetzt, ist die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen berufsgerichtlichen Verfahrens…
§ 72 Abs. 1 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Disziplinarverfahrens ist zulässig, wenn