Gesetze
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Die Hochschulen fördern die wissenschaftliche Redlichkeit, achten auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und wirken wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegen. Wissenschaftlich Tätige sind zur wissenschaftlichen Redlichkeit verpflichtet. Das Nähere regelt die Hochschule durch Ordnung.
Alle an der Hochschule wissenschaftlich Tätigen sowie die Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein…
Die Hochschule informiert durch Veröffentlichung an geeigneter Stelle über eine aufgrund eines Redlichkeitsverstoßes nach Absatz 1 Nummer 1 verhängte…
1Alle Mitglieder und Angehörigen haben sich, unbeschadet weitergehender Verpflichtungen aus einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis, so zu verhalten, dass…
Alle an der Kunsthochschule wissenschaftlich Tätigen sowie die Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein…
Die Hochschule gewährleistet nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 3 sowie des § 4 Absatz 4 einen redlichen Hochschulraum. In einem redlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.