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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 831), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 144) geändert worden ist, außer Kraft. Dresden, den 28. Juni 2023 Der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wolfram Günther
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