§ 12 Abs. 4 NRW-30727Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)
Dieses Gesetz begründet keine Rechtsansprüche auf eine Förderung.
§ 1 Abs. 2 WoFG SLGesetz Nr. 2140 Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz Vom 12. Juni 2024
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
§ 17 Abs. 6 SächsPflUVOSächsische Pflegeunterstützungsverordnung
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
§ 3 Abs. 4 SächsInsOAGSächsisches Ausführungsgesetz zu § 305 Insolvenzordnung
Die Anerkennung begründet keinen Anspruch des Trägers auf Förderung durch den Freistaat Sachsen.
§ 1 Abs. 2 GVFG SaarlandGesetz Nr. 1697 über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Saarland - GVFG Saarland) Vom 1. Juli 2009
Rechtsansprüche werden durch dieses Gesetz nicht begründet. Die zuständigen Behörden entscheiden über die Gewährung der Zuwendungen nach pflichtgemäßem Ermessen…