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Das Nähere zu den §§ 8 bis 11 zur Mittelverteilung, zum Maßnahmeplan-, Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zu Abweichungen von den Regelungen des ersten Abschnitts des vierten Teils der Sächsischen Gemeindeordnung über die Haushaltswirtschaft regelt eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Kultus und des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.
§ 12 Verwaltungsvorschrift Das Nähere zu den §§ 8 bis 11 zur Mittelverteilung, zum Maßnahmeplan-, Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zu Abweichungen von…
Das Nähere zu den §§ 1 bis 5 zum Maßnahmeplan-, Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zu Abweichungen zu den Regelungen des ersten Abschnitts des vierten…
Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung des Kapitels 2 dieses Gesetzes werden durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Inanspruchnahme der…
Für die Gewährung von Zuweisungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 3 sowie § 4 dieser Verordnung finden § 4 Absatz 5 Satz 1 und § 7 Absatz 2 Satz 3…
§ 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Verwaltungsvorschrift Das Nähere zu den §§ 1 bis 5 zum Maßnahmeplan-, Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie zu Abweichungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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