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Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen aus seinem Fonds „Brücken in die Zukunft“ folgende Mittel (Budget „Schulhausbau“) zur Verfügung:
Mittel nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von 177 908 500 Euro,
weitere Mittel in Höhe von 17 790 850 Euro.
„Kapitel 2 Verbesserung der Schulinfrastruktur § 8 Förderziel und Fördervolumen Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und…
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der…
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der…
Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40 000 Euro.
weitere Mittel in Höhe von 644 000 000 Euro.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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