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Der Freistaat Sachsen unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen aus seinem Fonds „Brücken in die Zukunft“ folgende Mittel zur Verfügung:
Mittel nach Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, und
weitere Mittel in Höhe von 644 000 000 Euro.
Mittel nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von 177 908 500 Euro,
Kreisangehörige Gemeinden, Kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände und Landkreise erhalten Zweckzuweisungen zur Förderung kommunaler Investitionsprojekte…
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher…
„(1) Kreisangehörige Gemeinden, Kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände und Landkreise erhalten Zweckzuweisungen zur Förderung kommunaler…
Kreisangehörige Gemeinden, Kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände und Landkreise erhalten Zweckzuweisungen zur Förderung kommunaler Investitionsprojekte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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