§ 2 Abs. 1 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Die staatliche Pflichtfachprüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Zur Unterstützung bei der…
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und
§ 16 Abs. 1 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre Stellvertreter sind ohne besondere…
§ 15 Abs. 1 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter…
§ 4 Abs. 2 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Der Prüfungsausschuss für die Zweite Juristische Staatsprüfung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes als der oder dem…