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Die staatliche Pflichtfachprüfung wird am Sitz der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig abgehalten. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes kann bestimmen, dass die staatliche Pflichtfachprüfung oder Teile davon aus besonderen Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen oder aus Gründen des Infektionsschutzes, an einem anderen Ort abgehalten werden.
Prüfungsorgane sind der Prüfungsausschuss für die staatliche Pflichtfachprüfung, die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes sowie die weiteren Prüferinnen und Prüfer.
Zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie zu Prüferinnen und Prüfern können bestellt werden:
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Rechts;
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Notarinnen und Notare;
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie sonstige Juristinnen und Juristen mit der Befähigung zum Richteramt.
Die staatliche Pflichtfachprüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Zur Unterstützung bei der…
Der Prüfungsausschuss für die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes als der oder dem…
Dem § 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes kann bestimmen, dass die staatliche Pflichtfachprüfung ausschließlich…
Prüfungsbehörde ist das Landesjustizprüfungsamt beim Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Als Außenstellen des…
Pflichtfächer im Sinne des Absatzes 1 sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.