Art. 1 Abs. 7 SN-21673Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften
„§ 36a Schadensausgleich bei der Tierart Wolf Werden durch wild lebende Wölfe oder wild lebende Wolf-Hund-Hybriden Sachschäden verursacht, so kann dem…
§ 40 Abs. 6 SächsNatSchGSächsisches Naturschutzgesetz
Werden durch wild lebende Tiere der in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten Bär (Ursus arctos) oder Luchs (Lynx Lynx) Sachschäden…
Art. 2 Nr. 2 SN-21673Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften
Absatz 6 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Werden durch wild lebende Tiere der in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten…
§ 31 Abs. 1 SächsJagdGErstattungsausschluss, Ersatz weiterer Wildschäden, Jagdschaden und Geltendmachung des Schadens (zu §§ 29 , 31, 33 und 34 Bundesjagdgesetz)
Wildschaden an Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ist nicht zu ersetzen.
§ 41 Abs. 1 SJGGesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG) Vom 27. Mai 1998
Wildschaden an Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, wird nicht erstattet. Diese Grundstücke bleiben bei der Berechnung…