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Die Dauer des Studiums bestimmt sich nach § 5a Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes und die Regelstudienzeit bestimmt sich nach § 5d Absatz 2 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes. Die beiden der Prüfung unmittelbar vorausgehenden Semester sind an der Juristenfakultät der Universität Leipzig abzuleisten.
Die Ausbildung gliedert sich in ein Universitätsstudium und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst. Die Erste Juristische Prüfung wird im…
1Die Bewerberin/der Bewerber muss ein ordnungsgemäßes Studium des Rechts von viereinhalb Jahren nachweisen. 2Diese Zeit kann unterschritten werden, sofern die…
bis zu zwei Semester, wenn der Prüfling an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät im Ausland nachweislich ausländisches oder internationales Recht im Umfang…
Zeiten einer an einer inländischen Hochschule nachweislich erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bis zu einem Semester im Bereich Digitalisierung und Recht,…
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt in den Fällen des Absatzes 1 unabhängig davon, in welchem Umfang er in Teilzeitausbildung abgeleistet wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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