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Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist beim Landesjustizprüfungsamt elektronisch unter Verwendung des vom Landesjustizprüfungsamt zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars zu beantragen. Die unverzüglich nach Antragstellung nachzureichenden Unterlagen werden vom Landesjustizprüfungsamt bestimmt. Die Frist für die Meldung zur Prüfung endet am 15. Mai und 15. Dezember für den auf den Vorlesungsabschluss des jeweiligen Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin. Die Prüfungstermine und die Reihenfolge der Prüfungsaufgaben werden im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlicht.
die Frist für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, insbesondere über den…
Die Bewerberin/der Bewerber hat ihr/sein Gesuch um Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung unmittelbar im Anschluss an ihr/sein Universitätsstudium,…
Die Präsidentin/der Präsident des Prüfungsamtes setzt die Meldetermine fest, zu denen die Bewerberinnen/die Bewerber sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung…
1Spätestens einen Monat vor voraussichtlicher Beendigung der vorletzten Pflichtstation hat die Rechtsreferendarin/der Rechtsreferendar beim Landesprüfungsamt…
Die Bewerberin/der Bewerber hat ihr/sein Gesuch um Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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