§ 6 Abs. 1 SächsJAGSächsisches Juristenausbildungsgesetz
Die Zweite Juristische Staatsprüfung wird in Dresden abgehalten. Die schriftliche Prüfung kann auch an anderen Orten abgenommen werden. Für die mündliche…
§ 5 Abs. 1 SächsJAGSächsisches Juristenausbildungsgesetz
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird am Sitz der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig abgehalten. Die Präsidentin oder der Präsident des…
§ 13 Abs. 2 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Die Rechtspflegerprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung. Diese werden in der Regel an der Hochschule Meißen (FH) und…
§ 13 Abs. 2 GemVwhDAPO SL 2017Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Der mündliche Teil des Staatsexamens findet grundsätzlich am Sitz des Oberprüfungsamtes statt. Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes kann ihn…
§ 2 Abs. 1 SächsJAPOAufgaben und Zuständigkeiten
Die staatliche Pflichtfachprüfung und die Zweite Juristische Staatsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Zur Unterstützung bei der…