§ 6 Abs. 2 JAVollzOVerordnung über den Vollzug des Jugendarrestes
Während des Tages soll der Jugendliche bei der Arbeit und bei gemeinschaftlichen Veranstaltungen mit anderen Jugendlichen zusammen untergebracht werden, sofern…
§ 70 Abs. 1 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Die gemeinschaftliche Unterbringung außerhalb der Einschlusszeiten kann über § 13 Abs. 2 hinaus auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies aus…
§ 13 Abs. 2 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Der gemeinschaftliche Aufenthalt kann eingeschränkt werden, soweit es zur Gewährleistung der Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt erforderlich ist.
§ 36 Abs. 2 SächsJArrestVollzGVerhalten der Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten
Die Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten haben die Anordnungen der Bediensteten zu befolgen. Einen ihnen zugewiesenen Bereich dürfen sie nicht ohne…
§ 13 Abs. 4 SächsJArrestVollzGAufenthalt außerhalb der Einrichtung, Vorführung und Ausantwortung
Durch Aufenthalt außerhalb der Einrichtung wird die Vollstreckung des Jugendarrestes nicht unterbrochen.