§ 50 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall aus Gründen der Erziehung oder der Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt erforderlich ist. § 49…
§ 35 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung in der…
§ 30 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall wegen einer Gefährdung der Erreichung des Vollzugsziels oder aus Gründen der Sicherheit oder…
Art. 2 Abs. 7 SN-12800Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Der Anstaltsleiter kann im Einzelfall die Nutzung einer Trennvorrichtung anordnen, wenn dies zum Schutz von Personen oder zur Verhinderung einer Übergabe von…
§ 29 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall wegen einer Gefährdung der Erreichung des Vollzugsziels oder aus Gründen der Sicherheit oder…