§ 30 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall wegen einer Gefährdung der Erreichung des Vollzugsziels oder aus Gründen der Sicherheit oder…
§ 29 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall wegen einer Gefährdung der Erreichung des Vollzugsziels oder aus Gründen der Sicherheit oder…
§ 35 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung in der…
§ 20 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung in der…
§ 29 SächsJArrestVollzGSächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz
Gespräche dürfen nur überwacht werden, soweit es aus Gründen der Erziehung oder der Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung erforderlich ist. Eine…