§ 15 Abs. 1 SAG GVGGesetz Nr. 951 - Saarländisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG) Vom 4. Oktober 1972
Die Präsidenten der Gerichte, die Aufsicht führenden Richter, die Leiter der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsanstalten erledigen nach näherer…
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsJGDienstaufsicht
der Präsident des Landgerichts über die bei dem Landgericht und bei den Amtsgerichten seines Bezirkes mit Ausnahme der mit einem Präsidenten besetzten…
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 SächsJGDienstaufsicht
der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts über die beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht und bei den Verwaltungsgerichten beschäftigten Richter,…
§ 8 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
Gegenüber den Präsidenten der oberen Landesgerichte, dem Generalstaatsanwalt, dem Leiter der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz und…
§ 7 Abs. 1 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, der…