§ 21 Abs. 4 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Das für Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gerichtsbezirksgrenzen den veränderten Gemeindegrenzen anzupassen, wenn die…
§ 5 Abs. 3 NRW-26552Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte
Der Justizminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gerichtsbezirksgrenzen den veränderten Gemeindegrenzen anzupassen, wenn die Grenzen von…
Art 2 Abs. 5 GrÄndStVtr SN/TH 2Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Soweit durch die Gebietsänderung eine örtliche Zuständigkeit sächsischer Gerichte begründet wird, werden die Akten an das jeweilige sächsische Gericht…
Art. 1 § 3 Abs. 3 SGerOGGesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) Vom 23. Oktober 1974
Ändert sich die Gerichtseinteilung des § 2 auf Grund des Absatzes 1 oder des Absatzes 2, so ist das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales ermächtigt,…
Art 2 Abs. 4 GrÄndStVtr SN/THStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gerichtsverfahren aus Gemeinden im Sinne des Artikels 1 Abs. 1, die bei den Kreisgerichten Greiz, Schleiz und Zeulenroda und dem Bezirksgericht Gera anhängig…