§ 34 Abs. 1 JVollzDSG NRWGesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen
Einzelne Bedienstete dürfen sich von personenbezogenen Daten nur Kenntnis verschaffen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben oder für die…
§ 183 Abs. 1 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Der einzelne Vollzugsbedienstete darf sich von personenbezogenen Daten nur Kenntnis verschaffen, soweit dies zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgabe oder für…
§ 38 Abs. 2 JVollzDSG SLSaarländisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz Vom 4. Dezember 2019*
Soweit nichts anderes geregelt ist, dürfen sich die Bediensteten von personenbezogenen Daten nur Kenntnis verschaffen, wenn dies zur Erfüllung der ihnen…
§ 32 Abs. 2 AROGGesetz zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe (AROG) Vom 21. Januar 2015*
Soweit nichts anderes geregelt ist, dürfen sich die Bediensteten von personenbezogenen Daten nur Kenntnis verschaffen, wenn dies zur Erfüllung der ihnen…
§ 11 Abs. 1 SächsJVollzDSGAktenführung
Über jede Gefangene und jeden Gefangenen wird eine Personalakte geführt (Gefangenenpersonalakte). Sie ist vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugang…