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Soweit Gemeinden und Landkreise ihre öffentlichen Einrichtungen selbst benutzen, haben sie für deren Leistungen die üblichen Sätze zu verrechnen.
1Benutzungsgebühren können erhoben werden. 2Sie sind zu erheben, wenn eine öffentliche Einrichtung nur von einzelnen Personen oder Personengruppen benutzt…
Der Eigenverbrauch der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände ist für alle räumlich getrennt liegenden Abnahmestellen gesondert abzurechnen.
Benutzungsgebühren sind zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein…
1Die Gemeinden und Gemeindeverbände können die Umlagen, Beiträge und Abgaben, die sie an einen öffentlich-rechtlichen Verband oder an eine sonstige juristische…
Von der Zahlung der Benutzungsgebühren und Auslagen sind kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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