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Über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Katastrophenschutzes entscheidet die obere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde.
Aufgaben der Fördermittelverwaltung der oberen und den unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden zuzuweisen,
Die Staatsregierung regelt das Nähre durch Rechtsverordnung.
Über die Gewährung von Zuwendungen an die Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen, deren Untergliederungen innerhalb des Freistaates Sachsen im Bereich…
Der Freistaat Sachsen gewährt den nach § 40 im Katastrophenschutz Mitwirkenden nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Zuwendungen zu ihren Aufwendungen nach §…
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für ihre Helfer, im übrigen und in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 die für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.