Art. 1 Abs. 6 SN-2014Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Katastrophenschutzgesetzes
Helfern, die keinen Anspruch auf Leistungen nach Absatz 5 haben, ist der Verdienstausfall, der ihnen durch den Dienst im Katastrophenschutz entstanden ist, von…
Art. 1 Abs. 4 Nr. 4 SN-11551Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung und der Sächsischen Feuerwehrverordnung
§ 12 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Erstattungsanspruch nach § 62 Abs. 2 SächsBRKG für ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz, die nicht…
Art. 2 SN-20881Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neuregelung von Unterstützungsleistungen im Brand- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen
„§ 12 Verdienstausfall bei ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen im Katastrophenschutz
§ 25 Abs. 6 SBKGGesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) Vom 29. November 2006*
Anderen ehrenamtlich Tätigen ist auf Antrag der nachgewiesene Verdienstausfall zu ersetzen. Dies gilt auch während einer Arbeitsunfähigkeit, die auf den Dienst…