§ 36 Abs. 1 Nr. 3 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
regelmäßige Gefahren- und Risikoanalysen unter Nutzung eines durch die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bereitzustellenden…
§ 18 Abs. 1 ZSKGGesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat…
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Erstellung und Fortschreibung einer landesweiten Gefahren- und Risikoanalyse sowie
§ 42 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die Pflicht zur Übermittlung beschränkt sich auf die Daten, die von den zuständigen Behörden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben sind. Die oberste…
§ 39 Abs. 3 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die nach Absatz 1 Verpflichteten unterrichten die zuständige Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde über personelle Stärke, Gliederung,…