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Die Gemeinde hat vor der Benennung oder Umbenennung eines Gemeindeteils das Sächsische Staatsarchiv, das Statistische Landesamt, die Deutsche Post AG, den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen und, sofern die Gemeinde oder der Gemeindeteil an einer Linie der Deutschen Bahn AG liegt, die Deutsche Bahn AG anzuhören. Dies gilt nicht bei der Weiterführung eines früheren Gemeindenamens.
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