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Der Wahlschein wird von der Gemeinde erteilt, in deren Wählerverzeichnis die oder der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
Für die Gestaltung des Wahlscheines gilt das Muster der Anlage 4.
Ist das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise eingeteilt, ist auf dem Wahlschein anzugeben, für welchen Wahlkreis er gilt.
Auf dem gemeinsamen Wahlschein bei gleichzeitig durchzuführenden Kommunalwahlen ist kenntlich zu machen, für welche Wahlen die Inhaberin oder der Inhaber wahlberechtigt ist. Durch persönliche Stimmabgabe kann die oder der Wahlberechtigte für alle gleichzeitig durchzuführenden Kommunalwahlen nur in den Wahlbezirken des jeweils kleinsten Wahlgebiets und, wenn dieses Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt ist, nur in den Wahlbezirken des für sie oder ihn zuständigen Wahlkreises dieses Wahlgebiets wählen.
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 4 von der Gemeinde erteilt, in deren Wählerverzeichnis die oder der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte…
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte…
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 8 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte…
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 6 von der Gemeindewahlleiterin oder dem Gemeindewahlleiter erteilt, in deren oder dessen Wählerverzeichnis die…
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 4 von derjenigen Gemeinde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.