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In den Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes werden
die Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 51 Absatz 1 bis 3),
die Benachrichtigung der Gewählten (§ 51 Absatz 4)
durch Erläuterungen in sorbischer Sprache nach dem Muster der Anlage 32 ergänzt.
In den Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes werden
die Benachrichtigung der Wahlberechtigten (§ 7 Absatz 1),
der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (§ 7 Absatz 2),
die Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler (§ 14 Absatz 3 Nummer 4),
der Stimmzettelumschlag (§ 14 Absatz 3 Nummer 2 und § 25 Absatz 4 Satz 1),
der Wahlbriefumschlag (§ 14 Absatz 3 Nummer 3 und § 25 Absatz 4 Satz 2)
auch in sorbischer Sprache nach dem Muster der Anlage 33 erstellt. Ebenso erfolgt die Kenntlichmachung der Wahlräume auch in sorbischer Sprache.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.