§ 62 Nr. 20 KomWG SNKommunalwahlgesetz
die Besonderheiten bei der Durchführung von Kommunalwahlen in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden, dabei kann, soweit dies für die ordnungsgemäße…
Art. 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 20 SN-4184Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen
die Besonderheiten bei der Durchführung von Kommunalwahlen in Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden, dabei kann, soweit dies für die ordnungsgemäße…
§ 22 Abs. 6 SächsKomWOWahlvorstände
In Verwaltungsgemeinschaften kann die erfüllende Gemeinde gemeinsame Briefwahlvorstände für die Mitgliedsgemeinden vorsehen. Dies gilt für den…
§ 21 Abs. 7 SächsKomWOWahlausschüsse
In Verwaltungsgemeinschaften kann ein einheitlicher Gemeindewahlausschuss gebildet werden, wenn dies die Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden…
§ 51 Abs. 3 NRW-27904Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz)
In der Wahlordnung sind besondere Bestimmungen zu treffen über die gemeinsame Durchführung von Gemeinde-, Kreis-, Bürgermeister- und Landratswahlen sowie der…