Art. 4 Abs. 1 DirWahlBündG SLGesetz Nr. 1626 zur Bündelung von Direktwahlen Vom 29. August 2007
Hat die Kommunalaufsichtsbehörde den Wahltag für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, der Landrätin oder des Landrats oder der…
Art. 4 Nr. 15 SN-12778Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
In § 23 Abs. 3 Satz 1 wird nach dem Wort „Gemeinde“ die Angabe „für jede Wahl, ausgenommen die Neuwahl des Bürgermeisters nach § 48 Abs. 2 SächsGemO und die…
§ 19 SächsKomVerfRDVOSächsische Kommunalverfassungsrechtsdurchführungsverordnung
Im Übrigen gelten für die Durchführung des Bürgerentscheids die Vorschriften der Kommunalwahlordnung vom 16. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 313), in der jeweils…
§ 38 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 und 3 Satz 2 bis 4 sowie der §§ 19 bis 23 gelten für Bürgermeisterwahlen entsprechend,…
§ 130 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
§ 51 Absatz 2 in der ab dem 20. Februar 2022 geltenden Fassung ist anzuwenden, wenn die Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl gemäß der §§ 1 Absatz 4 und 38 des…