SächsKomZG — InhaltsübersichtZweiter Teil Verwaltungsverband›Sechster Abschnitt Änderungen der Verbandssatzung und Auflösung des VerwaltungsverbandesGesetzSachsen§ 28 SächsKomZG(weggefallen)Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit · Zweiter Teil, Sechster Abschnitt § 27§ 29 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 27§ 29