§ 53 SächsWahlGSächsisches Wahlgesetz
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung (Landeswahlordnung) die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen…
§ 62 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Das Staatsministerium des Innern erlässt durch Rechtsverordnung (Kommunalwahlordnung) die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften. In der…
Art. 4 Nr. 8 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
In § 18 Absatz 2 werden die Wörter „§ 16 Abs. 2 SächsGemO oder § 14 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993…
§ 54 SächsWahlGSächsisches Wahlgesetz
Das Staatsministerium des Innern erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
§ 92 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Durchführung der in diesem Gesetz bezeichneten Wahlen eine Rechtsverordnung zu erlassen über