§ 37 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus…
§ 63 NGGGesetz Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG) Vom 19. Dezember 1973
Das in den bisherigen Gemeinden geltende Orts- und Kreisrecht bleibt im bisherigen Geltungsbereich bis zum In-Kraft-Treten eines neuen einheitlichen Orts- und…
§ 7 SN-1133Eingliederungsgesetz Görlitz/Hoyerswerda/Plauen
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen gemäß den §§ 1 und 2 in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht…
§ 7 Eingliederungsgesetz Dresden SNEingliederungsgesetz Dresden
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen gemäß § 1 in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt…
§ 56 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Das zum Zeitpunkt der Eingliederung von Gemeinden oder Gemeindeteilen in diesen geltende Ortsrecht gilt fort, bis es durch neues Ortsrecht ersetzt wird oder aus…