Gesetz Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG) Vom 19. Dezember 1973
Das in den bisherigen Gemeinden geltende Orts- und Kreisrecht bleibt im bisherigen Geltungsbereich bis zum In-Kraft-Treten eines neuen einheitlichen Orts- und Kreisrechts in Kraft.
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