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Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Verordnung über die Kurorte, Erholungsorte und natürliche Heilmittel – Kurortverordnung – vom 3. August 1967 (GBl. DDR II Nr. 88 S. 653) sowie die Erste, Zweite und Dritte Durchführungsbestimmung zur Kurortverordnung vom 6. März 1968 (GBl. DDR II Nr. 27 S. 115, 121, 123) außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 9. Juni 1994 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer
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