§ 1 Abs. 3 SächsLErzGGBerechtigte
Der Bezug von Landeserziehungsgeld oder von vergleichbaren Leistungen anderer Länder schließt den Bezug des Sächsischen Landeserziehungsgeldes aus.
Art. 2 Abs. 3 SN-5059Haushaltsbegleitgesetz 1996
Der Bezug von Landeserziehungsgeld oder von vergleichbaren Leistungen anderer Länder schließt den Bezug des Sächsischen Landeserziehungsgeldes aus.“
Art. 1 Abs. 1 SN-4619Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen
Das Gesetz über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen (Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz – SächsLErzGG) in der Fassung der…