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Die Landkreise führen den gesetzlich bestimmten Namen. Die Änderung des Namens eines Landkreises bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Kreistages und der Genehmigung der obersten Rechtsaufsichtsbehörde. Sie kann einem Landkreis auf Antrag eine sonstige Bezeichnung verleihen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung des Landkreises beruht.
Der Sitz des Landratsamtes wird durch Gesetz bestimmt. Der Landkreis kann Außenstellen des Landratsamtes einrichten.
Die Kreise können Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung des Kreises beruhen, führen. Der Kreistag kann mit einer…
die Änderung des Kreisgebiets,
Die Auflösung und Neubildung eines Landkreises sowie die Änderung der Grenzen eines Landkreises infolge Eingliederung oder Ausgliederung von Gemeinden bedürfen…
§ 30 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
Das Gebiet des Landkreises besteht aus den nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden. Über Grenzstreitigkeiten entscheidet die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.