§ 26 Abs. 1 SächsLKrOWahlgrundsätze, Wahlgebiet, Wahlverfahren
Die Kreisräte werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
§ 48 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der…
§ 30 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Gemeinderäte werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
§ 44 Abs. 1 KrO NRWKreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Landrätin oder der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer…
§ 56 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Die §§ 50 bis 55 mit Ausnahme der Regelungen zu Wahlkreisen finden bei Landratswahlen sinngemäß Anwendung. Im Übrigen gelten die Vorschriften zu…