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Wird die Wahl des Landrats wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle, in anderen Fällen spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Der Landkreis kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in öffentlichen Versammlungen vorzustellen.
Die Landrätin oder der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer…
Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in öffentlichen Versammlungen vorzustellen.
Die Landrätin oder der Landrat eines nach § 2 Absatz 1 des Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102), das durch…
Der Kreistag kann die Stellvertretungen der Landrätin oder des Landrats abberufen. Der Antrag kann nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder…
Scheidet der Landrat oder ein Beigeordneter eines aufzulösenden Landkreises aus seinem Amt aus oder endet seine Amtszeit, findet keine Wahl eines Nachfolgers…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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