§ 2 SächsMPBVOSächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
§ 9 Abs. 2 SächsHohlrVOSächsische Hohlraumverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. März 2032 außer Kraft. Dresden, den 28. Februar 2022 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin…
§ 3 HofVVerordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
§ 19 TestVVerordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
§ 20 AusfErstV 1996Ausfuhrerstattungsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.