§ 4 Abs. 1 APVOLKon NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde sind in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte. Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure können auch…
§ 5 Abs. 3 SächsLMKVOLehrgangsbehörden, Lehrgangsstellen und Lehrgangsleitung
Der theoretische Teil des Lehrgangs nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung findet an einer der Bildungseinrichtungen statt,…
§ 8 Abs. 2 SächsLMKVOPraktischer Lehrgangsteil
Die Teilnehmenden müssen alle aus der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung und aus dem Lehrgangsrahmenplan der Anlage 1 resultierenden Aufgaben der…
§ 2 Abs. 1 LFBRVG-NRWGesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts
Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium (Ministerium) erlässt im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen und dem für Gesundheit zuständigen…
§ 4 Abs. 1 LmKAPO SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren Vom 22. Oktober 2008
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Ausbildungsbehörde weist der oder dem Auszubildenden die…