Gesetze
Gesetz wird geladen …
Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Ausbildungsbehörde weist der oder dem Auszubildenden die Ausbildungsstellen zu.
Ausbildungsstellen sind insbesondere:
das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz als Lebensmittelüberwachungsbehörde,
die für die Gesundheit zuständigen Behörden,
die vom Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zu bestimmende Ausbildungsstätte für den theoretischen Teil des Lehrgangs (§ 12).