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Die Leitenden Notärzte und die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst sollen über mehrjährige Erfahrungen in Leitungsfunktionen des bodengebundenen Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes verfügen und in entsprechender Funktion hauptamtlich, nebenamtlich oder nebenberuflich tätig sein.
Der Leitende Notarzt trägt am Schadensort eine Weste oder einen Überwurf in signalblauer Farbe (RAL 5005) mit der Aufschrift „Leitender Notarzt“, die Notärzte tragen eine Weste oder einen Überwurf in signalblauer Farbe ohne Aufschrift. Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst trägt eine reinweiße (RAL 9010) Weste oder einen Überwurf mit der Aufschrift „OrgL“. Die Oberfläche der Aufschrift ist silberfarben reflektierend, die Farbe der Aufschrift ist schwarz.
Der bisherige § 11 wird § 12 und Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Leitenden Notärzte und die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst sollen über…
Bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten und bei Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 7…
§ 11 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Leitende Notarzt trägt am Schadensort eine Weste oder einen Überwurf in signalblauer Farbe (RAL 5005) mit der…
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst oder die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst wird auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport durch den Träger…
Die ärztliche Versorgung soll durch einen Leitenden Notarzt koordiniert werden. Er wird bei taktischen und organisatorischen Aufgaben durch einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.